
STADLER ERKNER TRIATHLON 4.0
12/13. September 2020
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10km Strecke
Diese wird 2019 ohne Stadionrunde gelaufen
Family / Jedermann Strecke
Diese wird 2019 ohne Stadionrunde gelaufen
5km Strecke
Diese wird 2019 ohne Stadionrunde gelaufen
AUSSCHREIBUNG TRIATHLON
Einzelteilnehmer der Olympischen- und Mitteldistanz benötigen laut DTU Sportordnung einen Startpass oder eine Tageslizenz. Diese kann - sofern nicht vorhanden - am Tag der Veranstaltung nachgelöst werden (bitte erst Tageslizenz lösen dann die Startunterlagen abholen).
Tageslizenz Olympisch 12,- Euro
Mitteldistanz Olympisch16,- Euro
(Preise Stand 2019)
Einzelteilnehmer der Olympischen- und Mitteldistanz benötigen laut DTU Sportordnung einen Startpass oder eine Tageslizenz. Diese kann - sofern nicht vorhanden - am Tag der Veranstaltung nachgelöst werden (bitte erst Tageslizenz lösen dann die Startunterlagen abholen).
Tageslizenz Olympisch 16,- Euro
Mitteldistanz Olympisch 20,- Euro
(Preise Stand 2020)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Teilnehmer
1. Anwendungsbereich / Grundsätzliche Regelungen
1.1. Diese Teilnahmebedingungen regeln das Rechtsverhältnis zwischen dem Teilnehmer und dem Veranstalter für die Teilnahme am Erkner Triathlon. Der Einfachheit halber wird in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für die Teilnehmer die männliche Form verwendet, ohne dass hierdurch eine Benachteiligung der Geschlechter im Sinne des Allgemeinen Gleichstellungsgesetz (AGG) intendiert oder gewollt ist.
1.2. Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer folgende Regelungen als verbindlich an und hält diese ein:
- Die Ausschreibung des Veranstalters
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Teilnehmer
- Die Wettkampfbestimmung des Veranstalters (diese wird einige Wochen vor der Veranstaltung vom Veranstalter auf der Homepage veröffentlicht)
- Die im Rahmen der Wettkampfbesprechung kommunizierten Informationen einschließlich eventueller Änderungen
- Die Wettkampfordnung der Deutschen Triathlon Union (Sportordnung, Veranstalter- und Ausrichterordnung, Bundesligaordnung, Anti-DopingCode, Kampfrichterordnung), sowie Rechts- und Verfahrensordnung und die Disziplinordnung.
Diese können hier eingesehen werden.
2. Organisatorische Maßnahmen
2.1. Die Teilnahme an der Wettkampfbesprechung ist für alle Teilnehmer verpflichtend.
2.2. Den Anweisungen des Veranstalters und seines entsprechend kenntlich gemachten Personals ist unbedingt Folge zu leisten.
2.3.Bei Zuwiderhandlung, insbesondere wenn der ordnungsgemäße Verlauf der Veranstaltung gestört oder die Sicherheit der übrigen Teilnehmer gefährdet werden kann, ist der Veranstalter zum jederzeitigen Ausschluss des Teilnehmers von der Veranstaltung bzw. zur Disqualifikation berechtigt.
2.4.Der betreuende medizinische Dienst des Veranstalters ist berechtigt, bei entsprechenden gesundheitlichen Anzeichen zum Schutz des Teilnehmers, diesem den Start bzw. die Fortsetzung der Teilnahme an der Veranstaltung zu untersagen. 2.5.Wird die offiziell Startnummer in irgendeiner Weise verändert, oder der Werbeaufdruck von Sponsoren unsichtbar oder unkenntlich gemacht, so kann der Teilnehmer von der Teilnahme ausgeschlossen werden. In jedem Fall wird er von der Zeitwertung ausgeschlossen (Disqualifiziert).
3. An- und Abmeldung
3.1.Die Modalitäten hinsichtlich der An- und Abmeldung sind in der Ausschreibung geregelt. 3.2.Der Veranstalter behält sich vor, einen Teilnehmer jederzeit zu disqualifizieren und/oder von der Veranstaltung auszuschließen, wenn a. Er bei seiner Anmeldung schuldhaft falsche Angaben zu personenbezogenen Daten gemacht hat, b. Er einer Sperre durch einen Sportverband, Schiedsgericht oder Gericht unterliegt, c. Der begründete Verdacht besteht, dass er gegen Dopingbestimmungen (siehe 6 – Doping) und/oder sonstigen sportlichen Regelungen verstoßen hat oder verstößt.
3.3.Die Teilnahme als Einzelstarter ist ein höhst persönliches Recht und nicht übertragbar. Die Startunterlagen hat der Teilnehmer persönlich abzuholen. Die Startnummer bei Einzelstartern darf nicht auf einen Dritten übertragen werden. Der Teilnehmer ist nur startberechtigt, wenn er bei der Ausgabe der Startunterlagen einen Startpass eines nationalen Triathlon Verbandes vorlegt oder eine Tageslizenz für die Veranstaltung zuständigen nationalen Verbandes erwirbt.
3.4.Tritt ein gemeldeter Teilnehmer ohne Angabe von Gründen nicht zum Start an oder erklärt er vorher seine Nichtteilnahme gegenüber dem Veranstalter, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Startgeldes.
3.5.Eine Rückerstattung des Startgeldes kommt im Übrigen nur bei vollständigem Ausfall der Veranstaltung in Betracht. Ist der Ausfall vom Veranstalter nicht zu vertreten, findet nur eine teilweise Erstattung unter Berücksichtigung der bereits getätigten Aufwendungen des Veranstalter (mindestens 10,00 EUR pauschale Bearbeitungsgebühr) statt. Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Aufwand nicht angefallen ist oder wesentlich geringer war.
4. Haftungsausschluss
4.1.Der Veranstalter kann die Veranstaltung ändern, verzögert starten oder absagen, wenn nach seinem Ermessen aufgrund der veränderten Bedingungen (bspw. Wetterlage) ein sicherer Rennverlauf gefährdet erscheint oder nicht gewährleistet werden kann. Wird die Veranstaltung aus Gründen die der Veranstalter nicht zu vertreten hat verzögert, verändert durchgeführt oder abgesagt, aus welchem Grund auch immer, Bespielweise aufgrund behördlicher Anordnung, Änderung der Genehmigung, „Höherer Gewalt“, Bedingungen der Wettkampfstrecke oder jedem anderen Grund außerhalb der Kontrolle des Veranstalters, erfolgt eine Rückerstattung der Anmeldegebühr, gemäß § 3 Absatz 5. Der Teilnehmer hat in diesen Fällen kein Recht zum Vertragsrücktritt. Sonstige Ansprüche des Teilnehmers – aus welchem Rechtsgrund auch immer – im Zusammenhang mit der Veranstaltung sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
4.2.Der Veranstalter haftet ausschließlich für grob fahrlässige oder vorsätzliche verursachte Sach- und Vermögensschäden. Ausgenommen von dieser Haftungsbegrenzung sind Schäden, die auf der schuldhaften Verletzung einer vertraglichen Hauptleistungspflicht des Veranstalters beruhen sowie Personalschäden (Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit einer Person). Bei leicht fahrlässigen Verletzungen einer Hauptleistungspflicht des Veranstalters ist die Haftung auf den typischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt, der einen Betrag von maximal 1.000.000 EUR für Personalschäden und Sachschäden nicht übersteigt. Die vorstehende Haftungsbeschränkung erstrecken sich auf die persönliche Schadensersatzhaftung der Angestellten, Vertreter, Erfüllungshilfen und Dritter, derer sich der Veranstalter im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung bedient bzw. mit denen er zu dem Zweck vertraglich verbunden ist.
4.3.Der Teilnehmer stellt den Veranstalter, sowie dessen Angestellte, Vertreter, Erfüllungshilfen und Dritte, derer sich der Veranstalter im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung bedient bzw. mit denen er zu diesem Zweck vertraglich verbunden ist, von jeglicher Haftung gegenüber Dritten frei, soweit diese Dritten vom Teilnehmer verursachte Schäden aufgrund seiner Teilnahme an der Veranstaltung erleiden. 4.4.Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung. Dem Teilnehmer ist bekannt, dass die Teilnahme an der Veranstaltung Gefahren in sich birgt und das Risiko ernsthafter Verletzungen, bis hin zum Tod nicht, ausgeschlossen ist. Er bestätigt und erklärt sich damit einverstanden, dass er selbst dafür verantwortlich ist, festzustellen, ob er ausreichend fit und gesund ist, um ohne Bedenken an dieser Veranstaltung teilnehmen zu können. Er bestätigt ferner, das ihm durch keinen Arzt oder keine vergleichbare Person von der Teilnahme an der Veranstaltung abgeraten wurde.
4.5.Der Teilnehmer ist für seine persönlichen Gegenstände und seine Wettkampfausrüstung allein verantwortlich. Es ist ihm bewusst und er bestätigt, dass es auf der Wettkampfstrecke zu Fahrzeug- und Fußgängerverkehr kommen kann und er die daraus resultierenden Risiken trägt, die unter diesen Umständen mit dem Schwimmen, Radfahren und Laufen und/oder anderen Bestandteilen dieser Veranstaltung bzw. der Teilnahme an dieser Veranstaltung verbunden sind. Dies umfasst insbesondere folgenden Risiken, die mit der Teilnahme an der Veranstaltung verbunden sind, ohne dass es sich hierbei jedoch um eine abschließende Aufzählung handelt: Stürze, Gefahren der Kollision mit Fahrzeugen, anderen Teilnehmern und feststehenden Gegenständen, Gefahr, die sich aus gefährlichen Oberflächen, Materialversagen und unzureichender Sicherheitsausrüstung ergeben, Sowie jedwede Gefahr, die durch andere Teilnehmer, Zuschauer, , Haustiere, Wild, Freiwillige oder das Wetter entstehen. Es ist die Pflicht des Teilnehmers sich mit den Wettkampfstrecken und den Wechselzonen vertraut zu machen. Mit der Teilnahme akzeptiert der Teilnehmer die Strecken und Wechselzonen so wie sie sind. Der Teilnehmer hat den Veranstalter unverzüglich zu informieren, sofern er von Gefahren auf der Strecke Kenntnis erlangt. 4.6.Der Teilnehmer ist sich der Gefahr bewusst, die sich aus der Einnahme von Alkohol, Medikamenten und Drogen vor, während und nach der Veranstaltung ergeben und dass hierdurch sein Urteilsvermögen und seine sportliche Fähigkeiten verschlechtert werden können. Der Teilnehmer ist für sämtliche Folgen allein verantwortlich, die sich aus der Einnahme von Alkohol, Drogen und Medikamenten ergeben.
4.7.Sollte eine medizinische Behandlung des Teilnehmers während der Veranstaltung erforderlich sein, erklärt sich der Teilnehmer mit dieser im Voraus einverstanden. Medizinische Dienstleistungen sind im Startgeld nicht inbegriffen und werden dem Teilnehmer nach den üblichen ärztlichen Tarifen direkt berechnet. Der Veranstalter stellt keine Versicherungsdeckung für medizinische Behandlungen und ist hierzu auch nicht verpflichtet. Es ist Sache des Teilnehmers für eine ausreichend Versicherungsdeckung für medizinische Behandlung zu besitzen. Eine Haftung des Veranstalters hierfür ist ausgeschlossen.
4.8.Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für abhanden gekommene Gegenstände der Teilnehmer. Der Veranstalter übernimmt ferner keine Haftung für selbst oder von ihm beauftragten Dritten für den Teilnehmer unentgeltlich verwahrte Gegenstände. Die Haftung des Veranstalters aus grobem Auswahlverschulden bleibt unberührt.
5. Bild- und Tonrechte
5.1.Der Teilnehmer überträgt mit seiner Anmeldung das Recht am Bild und Ton seiner Person an den Veranstalter. Er erteilt ihm die Erlaubnis, den Namen sowie die im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung vom Veranstalter, der von Veranstalter beauftragten Dritten oder von den Medien gemachten Fotos, Filmaufnahmen oder sonstigen bildliche akustische Aufzeichnung und deren Vervielfältigung sowie Interviews des Teilnehmers ohne Anspruch auf Vergütung als Video, CDs, DVDs, Broadcast, Telecast, Podcast, Webcast, Aufnahmen, Film, Werbung und Werbematerial uneingeschränkt zu verbreiten und zu veröffentlichen.
5.2.Sämtlich Bild- und Tonrechte der Veranstaltung (zeitlich, räumlich und inhaltlich uneingeschränkte Nutzungs- und Verwertungsrechte einschließlich des Rechts zur öffentlichen Wiedergabe im Ganzen oder in Teilen) liegen ausschließlich beim Veranstalter.
6. Doping
6.1.Der Teilnehmer verpflichtet sich zur Mitwirkung bei der Bekämpfung des Dopings. Er erkennt den Anti-Doping-Code (ADC) der DTU, den Nationalen Anti Doping Code (NADC) der Nationalen Anti Doping Agentur (NADA) sowie den Code der World Anti Doping Agency (WADA) in seiner jeweils gültigen Fassung als für ihn verbindlich an. Der Athlet versichert, keine Verstöße gegen Anti Doping Bestimmungen begangen zu haben und sich auch zukünftig zur Einhaltung der geltenden Anti Doping Bestimmungen zu bekennen. Sollte sich die Unrichtigkeit der vorausstehenden Versicherung des Teilnehmers herausstellen, verliert er jeden vertraglichen Anspruch und hat bereits erhaltene Leistungen, gleich welcher Art, zurück zu erstatten.
6.2.Der Veranstalter kann vor der Veranstaltung eine Doping Kontrolle durchführen. Die vom Veranstalter oder einer anderen Anti Doping Organisation ausgewählten Teilnehmer sind verpflichtet, an dieser Kontrolle teilzunehmen. Im Falle einer positiven Probe oder der Überschreitung eines geltenden Grenzwertes kann der Teilnehmer vom Veranstalter für das Rennen gesperrt werden.
6.3.Der Veranstalter kann ferner auch nach der Veranstaltung eine Doping Kontrolle durchführen. Die vom Veranstalter oder einer anderen Anti Doping Organisation ausgewählten Teilnehmer sind verpflichtet, an der Kontrolle teilzunehmen. Im Falle eines bestätigten Dopingvergehens wird der Teilnehmer nachträglich disqualifiziert. Ferner hat er etwaige bis dahin erhaltene Antritts- und/oder Preisgelder zzgl. 25% Aufwandsentschädigung, innerhalb 10 Tage nach der Disqualifikation an den Veranstalter zurück zuzahlen. Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Aufwand nicht angefallen ist oder wesentlich geringer war.
6.4.Wird durch eine Anti Doping Organisation nach der Veranstaltung festgestellt, dass der Teilnehmer innerhalb eines Jahres vor der Veranstaltung ein Doping Vergehen begannen hat, so kann der Teilnehmer nachträglich durch den Veranstalter disqualifiziert werden. 6.5.Während einem schwebenden Dopingverfahren – vor welchem (Schieds- )Gericht oder Verband auch immer – bzw. bei begründetem Dopingverdacht, kann dem Teilnehmer durch den Veranstalter das Startrecht entzogen werden. Für diese Fälle sind Ansprüche auf Startgeld, Preisgeld oder sonstige Ansprüche, sowie etwaige Folgeansprüche (Schadensersatz) ausgeschlossen.
6.6.Für ein Blutscreening gelten die Grenzwerte des ADC der DTU in ihrer jeweils gültigen Fassung. Bei der Beurteilung sind genetisch bedingte Anomalien, sowie individuelle Werteprofile zu berücksichtigen.
6.7.Die Parteien verpflichten sich, im Falle einer positiven Probe, bis zur endgültigen Klärung, alle Handlungen und Äußerungen zu unterlassen, die dem Ansehen des Teilnehmers, des Veranstalters oder der Veranstaltung in der Öffentlichkeit schaden oder die Reputation gefährden könnten. Für den Teilnehmer gilt bis dahin insbesondere die Unschuldsvermutung. Der Veranstalter wird in einem solchen Fall umgehend die DTU unterrichten, die dann nach ihren bestehenden Regularien weiter vorgeht.
7. Einwilligung zu Datenerhebung und Datenverwertung/Werbung
7.1.Die bei der Anmeldung vom Teilnehmer angegebene personenbezogenen Daten werden gespeichert und zur Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung, einschließlich der medizinischen Betreuung des Teilnehmers auf der Strecke und beim Zieleinlauf durch die Veranstaltung betreuenden medizinischen Dienste, verarbeitet. Dies gilt auch für die zur Zahlungsabwicklung notwendigen Daten. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung und Verarbeitung der Daten zu diesem Zweck ein.
7.2.Die gemäß Abs. 1 gespeicherten personenbezogenen Daten werden ggf. an einen kommerziellen Dritten zur Zeitmessung, an weitere Dritte auch zur Erstellung der Ergebnislisten sowie der Einstellung dieser Listen ins Internet weitergegeben. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung und Weitergabe der Daten zu diesen Zwecken ein. Es werden Name, Vorname, Geburtsjahr, ggf. Verein, Startnummer und Ergebnis (Platzierung und Zeit) des Teilnehmers zur Darstellung von Starter- und Ergebnislisten in allen relevanten die Veranstaltung begleitenden Medien (z.B. Druckerzeugnissen wie Programmheft und Ergebnisheft, sowie im Internet, im TV oder im Rundfunk) abgedruckt bzw. veröffentlicht. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung und Verwertung der personenbezogenen Daten zu diesem Zweck ein.
7.3.Die gemäß abs.1 gespeicherten personenbezogenen Daten (Name, Vorname, Startnummer, Adresse) werden zum Zweck der Zusendung von Fotos des Teilnehmers auf der Strecke und beim Zieleinlauf ggf. an einen kommerziellen Fotodienstleister weitergegeben. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung und Weitergabe der Daten zu diesem Zweck ein.
8. Teilunwirksamkeitsklausel / Erfüllungsort / Anwendbares Recht
8.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen aus irgendeinem Grunde ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Eine unwirksame oder nichtige Bestimmung (bzw. eines Teils einer Bestimmung) gilt automatisch durch eine solche Bestimmung ersetzt, die wirksam und gesetzmäßig ist und die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen oder nichtigen Bestimmung möglichst am Nächsten kommt.
8.2.Der Erfüllungsort für die Verpflichtung aus diesem Vertrag ist der Sitz des Veranstalters. 8.3.Es gilt das Recht am Sitz des Veranstalters. Ich habe die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für die Teilnehmer gelesen und erkenne diese ausdrücklich als verbindlich an.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Teilnehmer
1. Anwendungsbereich / Grundsätzliche Regelungen
1.1. Diese Teilnahmebedingungen regeln das Rechtsverhältnis zwischen dem Teilnehmer und dem Veranstalter für die Teilnahme am Erkner Triathlon. Der Einfachheit halber wird in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für die Teilnehmer die männliche Form verwendet, ohne dass hierdurch eine Benachteiligung der Geschlechter im Sinne des Allgemeinen Gleichstellungsgesetz (AGG) intendiert oder gewollt ist.
1.2. Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer folgende Regelungen als verbindlich an und hält diese ein:
- Die Ausschreibung des Veranstalters
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Teilnehmer
- Die Wettkampfbestimmung des Veranstalters (diese wird einige Wochen vor der Veranstaltung vom Veranstalter auf der Homepage veröffentlicht)
- Die im Rahmen der Wettkampfbesprechung kommunizierten Informationen einschließlich eventueller Änderungen
- Die Wettkampfordnung der Deutschen Triathlon Union (Sportordnung, Veranstalter- und Ausrichterordnung, Bundesligaordnung, Anti-DopingCode, Kampfrichterordnung), sowie Rechts- und Verfahrensordnung und die Disziplinordnung.
Diese können hier eingesehen werden.
2. Organisatorische Maßnahmen
2.1. Die Teilnahme an der Wettkampfbesprechung ist für alle Teilnehmer verpflichtend.
2.2. Den Anweisungen des Veranstalters und seines entsprechend kenntlich gemachten Personals ist unbedingt Folge zu leisten.
2.3.Bei Zuwiderhandlung, insbesondere wenn der ordnungsgemäße Verlauf der Veranstaltung gestört oder die Sicherheit der übrigen Teilnehmer gefährdet werden kann, ist der Veranstalter zum jederzeitigen Ausschluss des Teilnehmers von der Veranstaltung bzw. zur Disqualifikation berechtigt.
2.4.Der betreuende medizinische Dienst des Veranstalters ist berechtigt, bei entsprechenden gesundheitlichen Anzeichen zum Schutz des Teilnehmers, diesem den Start bzw. die Fortsetzung der Teilnahme an der Veranstaltung zu untersagen. 2.5.Wird die offiziell Startnummer in irgendeiner Weise verändert, oder der Werbeaufdruck von Sponsoren unsichtbar oder unkenntlich gemacht, so kann der Teilnehmer von der Teilnahme ausgeschlossen werden. In jedem Fall wird er von der Zeitwertung ausgeschlossen (Disqualifiziert).
3. An- und Abmeldung
3.1.Die Modalitäten hinsichtlich der An- und Abmeldung sind in der Ausschreibung geregelt. 3.2.Der Veranstalter behält sich vor, einen Teilnehmer jederzeit zu disqualifizieren und/oder von der Veranstaltung auszuschließen, wenn a. Er bei seiner Anmeldung schuldhaft falsche Angaben zu personenbezogenen Daten gemacht hat, b. Er einer Sperre durch einen Sportverband, Schiedsgericht oder Gericht unterliegt, c. Der begründete Verdacht besteht, dass er gegen Dopingbestimmungen (siehe 6 – Doping) und/oder sonstigen sportlichen Regelungen verstoßen hat oder verstößt.
3.3.Die Teilnahme als Einzelstarter ist ein höhst persönliches Recht und nicht übertragbar. Die Startunterlagen hat der Teilnehmer persönlich abzuholen. Die Startnummer bei Einzelstartern darf nicht auf einen Dritten übertragen werden. Der Teilnehmer ist nur startberechtigt, wenn er bei der Ausgabe der Startunterlagen einen Startpass eines nationalen Triathlon Verbandes vorlegt oder eine Tageslizenz für die Veranstaltung zuständigen nationalen Verbandes erwirbt.
3.4.Tritt ein gemeldeter Teilnehmer ohne Angabe von Gründen nicht zum Start an oder erklärt er vorher seine Nichtteilnahme gegenüber dem Veranstalter, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Startgeldes.
3.5.Eine Rückerstattung des Startgeldes kommt im Übrigen nur bei vollständigem Ausfall der Veranstaltung in Betracht. Ist der Ausfall vom Veranstalter nicht zu vertreten, findet nur eine teilweise Erstattung unter Berücksichtigung der bereits getätigten Aufwendungen des Veranstalter (mindestens 10,00 EUR pauschale Bearbeitungsgebühr) statt. Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Aufwand nicht angefallen ist oder wesentlich geringer war.
4. Haftungsausschluss
4.1.Der Veranstalter kann die Veranstaltung ändern, verzögert starten oder absagen, wenn nach seinem Ermessen aufgrund der veränderten Bedingungen (bspw. Wetterlage) ein sicherer Rennverlauf gefährdet erscheint oder nicht gewährleistet werden kann. Wird die Veranstaltung aus Gründen die der Veranstalter nicht zu vertreten hat verzögert, verändert durchgeführt oder abgesagt, aus welchem Grund auch immer, Bespielweise aufgrund behördlicher Anordnung, Änderung der Genehmigung, „Höherer Gewalt“, Bedingungen der Wettkampfstrecke oder jedem anderen Grund außerhalb der Kontrolle des Veranstalters, erfolgt eine Rückerstattung der Anmeldegebühr, gemäß § 3 Absatz 5. Der Teilnehmer hat in diesen Fällen kein Recht zum Vertragsrücktritt. Sonstige Ansprüche des Teilnehmers – aus welchem Rechtsgrund auch immer – im Zusammenhang mit der Veranstaltung sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
4.2.Der Veranstalter haftet ausschließlich für grob fahrlässige oder vorsätzliche verursachte Sach- und Vermögensschäden. Ausgenommen von dieser Haftungsbegrenzung sind Schäden, die auf der schuldhaften Verletzung einer vertraglichen Hauptleistungspflicht des Veranstalters beruhen sowie Personalschäden (Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit einer Person). Bei leicht fahrlässigen Verletzungen einer Hauptleistungspflicht des Veranstalters ist die Haftung auf den typischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt, der einen Betrag von maximal 1.000.000 EUR für Personalschäden und Sachschäden nicht übersteigt. Die vorstehende Haftungsbeschränkung erstrecken sich auf die persönliche Schadensersatzhaftung der Angestellten, Vertreter, Erfüllungshilfen und Dritter, derer sich der Veranstalter im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung bedient bzw. mit denen er zu dem Zweck vertraglich verbunden ist.
4.3.Der Teilnehmer stellt den Veranstalter, sowie dessen Angestellte, Vertreter, Erfüllungshilfen und Dritte, derer sich der Veranstalter im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung bedient bzw. mit denen er zu diesem Zweck vertraglich verbunden ist, von jeglicher Haftung gegenüber Dritten frei, soweit diese Dritten vom Teilnehmer verursachte Schäden aufgrund seiner Teilnahme an der Veranstaltung erleiden. 4.4.Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung. Dem Teilnehmer ist bekannt, dass die Teilnahme an der Veranstaltung Gefahren in sich birgt und das Risiko ernsthafter Verletzungen, bis hin zum Tod nicht, ausgeschlossen ist. Er bestätigt und erklärt sich damit einverstanden, dass er selbst dafür verantwortlich ist, festzustellen, ob er ausreichend fit und gesund ist, um ohne Bedenken an dieser Veranstaltung teilnehmen zu können. Er bestätigt ferner, das ihm durch keinen Arzt oder keine vergleichbare Person von der Teilnahme an der Veranstaltung abgeraten wurde.
4.5.Der Teilnehmer ist für seine persönlichen Gegenstände und seine Wettkampfausrüstung allein verantwortlich. Es ist ihm bewusst und er bestätigt, dass es auf der Wettkampfstrecke zu Fahrzeug- und Fußgängerverkehr kommen kann und er die daraus resultierenden Risiken trägt, die unter diesen Umständen mit dem Schwimmen, Radfahren und Laufen und/oder anderen Bestandteilen dieser Veranstaltung bzw. der Teilnahme an dieser Veranstaltung verbunden sind. Dies umfasst insbesondere folgenden Risiken, die mit der Teilnahme an der Veranstaltung verbunden sind, ohne dass es sich hierbei jedoch um eine abschließende Aufzählung handelt: Stürze, Gefahren der Kollision mit Fahrzeugen, anderen Teilnehmern und feststehenden Gegenständen, Gefahr, die sich aus gefährlichen Oberflächen, Materialversagen und unzureichender Sicherheitsausrüstung ergeben, Sowie jedwede Gefahr, die durch andere Teilnehmer, Zuschauer, , Haustiere, Wild, Freiwillige oder das Wetter entstehen. Es ist die Pflicht des Teilnehmers sich mit den Wettkampfstrecken und den Wechselzonen vertraut zu machen. Mit der Teilnahme akzeptiert der Teilnehmer die Strecken und Wechselzonen so wie sie sind. Der Teilnehmer hat den Veranstalter unverzüglich zu informieren, sofern er von Gefahren auf der Strecke Kenntnis erlangt. 4.6.Der Teilnehmer ist sich der Gefahr bewusst, die sich aus der Einnahme von Alkohol, Medikamenten und Drogen vor, während und nach der Veranstaltung ergeben und dass hierdurch sein Urteilsvermögen und seine sportliche Fähigkeiten verschlechtert werden können. Der Teilnehmer ist für sämtliche Folgen allein verantwortlich, die sich aus der Einnahme von Alkohol, Drogen und Medikamenten ergeben.
4.7.Sollte eine medizinische Behandlung des Teilnehmers während der Veranstaltung erforderlich sein, erklärt sich der Teilnehmer mit dieser im Voraus einverstanden. Medizinische Dienstleistungen sind im Startgeld nicht inbegriffen und werden dem Teilnehmer nach den üblichen ärztlichen Tarifen direkt berechnet. Der Veranstalter stellt keine Versicherungsdeckung für medizinische Behandlungen und ist hierzu auch nicht verpflichtet. Es ist Sache des Teilnehmers für eine ausreichend Versicherungsdeckung für medizinische Behandlung zu besitzen. Eine Haftung des Veranstalters hierfür ist ausgeschlossen.
4.8.Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für abhanden gekommene Gegenstände der Teilnehmer. Der Veranstalter übernimmt ferner keine Haftung für selbst oder von ihm beauftragten Dritten für den Teilnehmer unentgeltlich verwahrte Gegenstände. Die Haftung des Veranstalters aus grobem Auswahlverschulden bleibt unberührt.
5. Bild- und Tonrechte
5.1.Der Teilnehmer überträgt mit seiner Anmeldung das Recht am Bild und Ton seiner Person an den Veranstalter. Er erteilt ihm die Erlaubnis, den Namen sowie die im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung vom Veranstalter, der von Veranstalter beauftragten Dritten oder von den Medien gemachten Fotos, Filmaufnahmen oder sonstigen bildliche akustische Aufzeichnung und deren Vervielfältigung sowie Interviews des Teilnehmers ohne Anspruch auf Vergütung als Video, CDs, DVDs, Broadcast, Telecast, Podcast, Webcast, Aufnahmen, Film, Werbung und Werbematerial uneingeschränkt zu verbreiten und zu veröffentlichen.
5.2.Sämtlich Bild- und Tonrechte der Veranstaltung (zeitlich, räumlich und inhaltlich uneingeschränkte Nutzungs- und Verwertungsrechte einschließlich des Rechts zur öffentlichen Wiedergabe im Ganzen oder in Teilen) liegen ausschließlich beim Veranstalter.
6. Doping
6.1.Der Teilnehmer verpflichtet sich zur Mitwirkung bei der Bekämpfung des Dopings. Er erkennt den Anti-Doping-Code (ADC) der DTU, den Nationalen Anti Doping Code (NADC) der Nationalen Anti Doping Agentur (NADA) sowie den Code der World Anti Doping Agency (WADA) in seiner jeweils gültigen Fassung als für ihn verbindlich an. Der Athlet versichert, keine Verstöße gegen Anti Doping Bestimmungen begangen zu haben und sich auch zukünftig zur Einhaltung der geltenden Anti Doping Bestimmungen zu bekennen. Sollte sich die Unrichtigkeit der vorausstehenden Versicherung des Teilnehmers herausstellen, verliert er jeden vertraglichen Anspruch und hat bereits erhaltene Leistungen, gleich welcher Art, zurück zu erstatten.
6.2.Der Veranstalter kann vor der Veranstaltung eine Doping Kontrolle durchführen. Die vom Veranstalter oder einer anderen Anti Doping Organisation ausgewählten Teilnehmer sind verpflichtet, an dieser Kontrolle teilzunehmen. Im Falle einer positiven Probe oder der Überschreitung eines geltenden Grenzwertes kann der Teilnehmer vom Veranstalter für das Rennen gesperrt werden.
6.3.Der Veranstalter kann ferner auch nach der Veranstaltung eine Doping Kontrolle durchführen. Die vom Veranstalter oder einer anderen Anti Doping Organisation ausgewählten Teilnehmer sind verpflichtet, an der Kontrolle teilzunehmen. Im Falle eines bestätigten Dopingvergehens wird der Teilnehmer nachträglich disqualifiziert. Ferner hat er etwaige bis dahin erhaltene Antritts- und/oder Preisgelder zzgl. 25% Aufwandsentschädigung, innerhalb 10 Tage nach der Disqualifikation an den Veranstalter zurück zuzahlen. Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Aufwand nicht angefallen ist oder wesentlich geringer war.
6.4.Wird durch eine Anti Doping Organisation nach der Veranstaltung festgestellt, dass der Teilnehmer innerhalb eines Jahres vor der Veranstaltung ein Doping Vergehen begannen hat, so kann der Teilnehmer nachträglich durch den Veranstalter disqualifiziert werden. 6.5.Während einem schwebenden Dopingverfahren – vor welchem (Schieds- )Gericht oder Verband auch immer – bzw. bei begründetem Dopingverdacht, kann dem Teilnehmer durch den Veranstalter das Startrecht entzogen werden. Für diese Fälle sind Ansprüche auf Startgeld, Preisgeld oder sonstige Ansprüche, sowie etwaige Folgeansprüche (Schadensersatz) ausgeschlossen.
6.6.Für ein Blutscreening gelten die Grenzwerte des ADC der DTU in ihrer jeweils gültigen Fassung. Bei der Beurteilung sind genetisch bedingte Anomalien, sowie individuelle Werteprofile zu berücksichtigen.
6.7.Die Parteien verpflichten sich, im Falle einer positiven Probe, bis zur endgültigen Klärung, alle Handlungen und Äußerungen zu unterlassen, die dem Ansehen des Teilnehmers, des Veranstalters oder der Veranstaltung in der Öffentlichkeit schaden oder die Reputation gefährden könnten. Für den Teilnehmer gilt bis dahin insbesondere die Unschuldsvermutung. Der Veranstalter wird in einem solchen Fall umgehend die DTU unterrichten, die dann nach ihren bestehenden Regularien weiter vorgeht.
7. Einwilligung zu Datenerhebung und Datenverwertung/Werbung
7.1.Die bei der Anmeldung vom Teilnehmer angegebene personenbezogenen Daten werden gespeichert und zur Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung, einschließlich der medizinischen Betreuung des Teilnehmers auf der Strecke und beim Zieleinlauf durch die Veranstaltung betreuenden medizinischen Dienste, verarbeitet. Dies gilt auch für die zur Zahlungsabwicklung notwendigen Daten. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung und Verarbeitung der Daten zu diesem Zweck ein.
7.2.Die gemäß Abs. 1 gespeicherten personenbezogenen Daten werden ggf. an einen kommerziellen Dritten zur Zeitmessung, an weitere Dritte auch zur Erstellung der Ergebnislisten sowie der Einstellung dieser Listen ins Internet weitergegeben. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung und Weitergabe der Daten zu diesen Zwecken ein. Es werden Name, Vorname, Geburtsjahr, ggf. Verein, Startnummer und Ergebnis (Platzierung und Zeit) des Teilnehmers zur Darstellung von Starter- und Ergebnislisten in allen relevanten die Veranstaltung begleitenden Medien (z.B. Druckerzeugnissen wie Programmheft und Ergebnisheft, sowie im Internet, im TV oder im Rundfunk) abgedruckt bzw. veröffentlicht. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung und Verwertung der personenbezogenen Daten zu diesem Zweck ein.
7.3.Die gemäß abs.1 gespeicherten personenbezogenen Daten (Name, Vorname, Startnummer, Adresse) werden zum Zweck der Zusendung von Fotos des Teilnehmers auf der Strecke und beim Zieleinlauf ggf. an einen kommerziellen Fotodienstleister weitergegeben. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung und Weitergabe der Daten zu diesem Zweck ein.
8. Teilunwirksamkeitsklausel / Erfüllungsort / Anwendbares Recht
8.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen aus irgendeinem Grunde ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Eine unwirksame oder nichtige Bestimmung (bzw. eines Teils einer Bestimmung) gilt automatisch durch eine solche Bestimmung ersetzt, die wirksam und gesetzmäßig ist und die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen oder nichtigen Bestimmung möglichst am Nächsten kommt.
8.2.Der Erfüllungsort für die Verpflichtung aus diesem Vertrag ist der Sitz des Veranstalters. 8.3.Es gilt das Recht am Sitz des Veranstalters. Ich habe die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für die Teilnehmer gelesen und erkenne diese ausdrücklich als verbindlich an.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Teilnehmer
1. Anwendungsbereich / Grundsätzliche Regelungen
1.1. Diese Teilnahmebedingungen regeln das Rechtsverhältnis zwischen dem Teilnehmer und dem Veranstalter für die Teilnahme am Erkner Triathlon. Der Einfachheit halber wird in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für die Teilnehmer die männliche Form verwendet, ohne dass hierdurch eine Benachteiligung der Geschlechter im Sinne des Allgemeinen Gleichstellungsgesetz (AGG) intendiert oder gewollt ist.
1.2. Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer folgende Regelungen als verbindlich an und hält diese ein:
- Die Ausschreibung des Veranstalters
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Teilnehmer
- Die Wettkampfbestimmung des Veranstalters (diese wird einige Wochen vor der Veranstaltung vom Veranstalter auf der Homepage veröffentlicht)
- Die im Rahmen der Wettkampfbesprechung kommunizierten Informationen einschließlich eventueller Änderungen
- Die Wettkampfordnung der Deutschen Triathlon Union (Sportordnung, Veranstalter- und Ausrichterordnung, Bundesligaordnung, Anti-DopingCode, Kampfrichterordnung), sowie Rechts- und Verfahrensordnung und die Disziplinordnung.
Diese können hier eingesehen werden.
2. Organisatorische Maßnahmen
2.1. Die Teilnahme an der Wettkampfbesprechung ist für alle Teilnehmer verpflichtend.
2.2. Den Anweisungen des Veranstalters und seines entsprechend kenntlich gemachten Personals ist unbedingt Folge zu leisten.
2.3.Bei Zuwiderhandlung, insbesondere wenn der ordnungsgemäße Verlauf der Veranstaltung gestört oder die Sicherheit der übrigen Teilnehmer gefährdet werden kann, ist der Veranstalter zum jederzeitigen Ausschluss des Teilnehmers von der Veranstaltung bzw. zur Disqualifikation berechtigt.
2.4.Der betreuende medizinische Dienst des Veranstalters ist berechtigt, bei entsprechenden gesundheitlichen Anzeichen zum Schutz des Teilnehmers, diesem den Start bzw. die Fortsetzung der Teilnahme an der Veranstaltung zu untersagen. 2.5.Wird die offiziell Startnummer in irgendeiner Weise verändert, oder der Werbeaufdruck von Sponsoren unsichtbar oder unkenntlich gemacht, so kann der Teilnehmer von der Teilnahme ausgeschlossen werden. In jedem Fall wird er von der Zeitwertung ausgeschlossen (Disqualifiziert).
3. An- und Abmeldung
3.1.Die Modalitäten hinsichtlich der An- und Abmeldung sind in der Ausschreibung geregelt. 3.2.Der Veranstalter behält sich vor, einen Teilnehmer jederzeit zu disqualifizieren und/oder von der Veranstaltung auszuschließen, wenn a. Er bei seiner Anmeldung schuldhaft falsche Angaben zu personenbezogenen Daten gemacht hat, b. Er einer Sperre durch einen Sportverband, Schiedsgericht oder Gericht unterliegt, c. Der begründete Verdacht besteht, dass er gegen Dopingbestimmungen (siehe 6 – Doping) und/oder sonstigen sportlichen Regelungen verstoßen hat oder verstößt.
3.3.Die Teilnahme als Einzelstarter ist ein höhst persönliches Recht und nicht übertragbar. Die Startunterlagen hat der Teilnehmer persönlich abzuholen. Die Startnummer bei Einzelstartern darf nicht auf einen Dritten übertragen werden. Der Teilnehmer ist nur startberechtigt, wenn er bei der Ausgabe der Startunterlagen einen Startpass eines nationalen Triathlon Verbandes vorlegt oder eine Tageslizenz für die Veranstaltung zuständigen nationalen Verbandes erwirbt.
3.4.Tritt ein gemeldeter Teilnehmer ohne Angabe von Gründen nicht zum Start an oder erklärt er vorher seine Nichtteilnahme gegenüber dem Veranstalter, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Startgeldes.
3.5.Eine Rückerstattung des Startgeldes kommt im Übrigen nur bei vollständigem Ausfall der Veranstaltung in Betracht. Ist der Ausfall vom Veranstalter nicht zu vertreten, findet nur eine teilweise Erstattung unter Berücksichtigung der bereits getätigten Aufwendungen des Veranstalter (mindestens 10,00 EUR pauschale Bearbeitungsgebühr) statt. Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Aufwand nicht angefallen ist oder wesentlich geringer war.
4. Haftungsausschluss
4.1.Der Veranstalter kann die Veranstaltung ändern, verzögert starten oder absagen, wenn nach seinem Ermessen aufgrund der veränderten Bedingungen (bspw. Wetterlage) ein sicherer Rennverlauf gefährdet erscheint oder nicht gewährleistet werden kann. Wird die Veranstaltung aus Gründen die der Veranstalter nicht zu vertreten hat verzögert, verändert durchgeführt oder abgesagt, aus welchem Grund auch immer, Bespielweise aufgrund behördlicher Anordnung, Änderung der Genehmigung, „Höherer Gewalt“, Bedingungen der Wettkampfstrecke oder jedem anderen Grund außerhalb der Kontrolle des Veranstalters, erfolgt eine Rückerstattung der Anmeldegebühr, gemäß § 3 Absatz 5. Der Teilnehmer hat in diesen Fällen kein Recht zum Vertragsrücktritt. Sonstige Ansprüche des Teilnehmers – aus welchem Rechtsgrund auch immer – im Zusammenhang mit der Veranstaltung sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
4.2.Der Veranstalter haftet ausschließlich für grob fahrlässige oder vorsätzliche verursachte Sach- und Vermögensschäden. Ausgenommen von dieser Haftungsbegrenzung sind Schäden, die auf der schuldhaften Verletzung einer vertraglichen Hauptleistungspflicht des Veranstalters beruhen sowie Personalschäden (Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit einer Person). Bei leicht fahrlässigen Verletzungen einer Hauptleistungspflicht des Veranstalters ist die Haftung auf den typischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt, der einen Betrag von maximal 1.000.000 EUR für Personalschäden und Sachschäden nicht übersteigt. Die vorstehende Haftungsbeschränkung erstrecken sich auf die persönliche Schadensersatzhaftung der Angestellten, Vertreter, Erfüllungshilfen und Dritter, derer sich der Veranstalter im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung bedient bzw. mit denen er zu dem Zweck vertraglich verbunden ist.
4.3.Der Teilnehmer stellt den Veranstalter, sowie dessen Angestellte, Vertreter, Erfüllungshilfen und Dritte, derer sich der Veranstalter im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung bedient bzw. mit denen er zu diesem Zweck vertraglich verbunden ist, von jeglicher Haftung gegenüber Dritten frei, soweit diese Dritten vom Teilnehmer verursachte Schäden aufgrund seiner Teilnahme an der Veranstaltung erleiden. 4.4.Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung. Dem Teilnehmer ist bekannt, dass die Teilnahme an der Veranstaltung Gefahren in sich birgt und das Risiko ernsthafter Verletzungen, bis hin zum Tod nicht, ausgeschlossen ist. Er bestätigt und erklärt sich damit einverstanden, dass er selbst dafür verantwortlich ist, festzustellen, ob er ausreichend fit und gesund ist, um ohne Bedenken an dieser Veranstaltung teilnehmen zu können. Er bestätigt ferner, das ihm durch keinen Arzt oder keine vergleichbare Person von der Teilnahme an der Veranstaltung abgeraten wurde.
4.5.Der Teilnehmer ist für seine persönlichen Gegenstände und seine Wettkampfausrüstung allein verantwortlich. Es ist ihm bewusst und er bestätigt, dass es auf der Wettkampfstrecke zu Fahrzeug- und Fußgängerverkehr kommen kann und er die daraus resultierenden Risiken trägt, die unter diesen Umständen mit dem Schwimmen, Radfahren und Laufen und/oder anderen Bestandteilen dieser Veranstaltung bzw. der Teilnahme an dieser Veranstaltung verbunden sind. Dies umfasst insbesondere folgenden Risiken, die mit der Teilnahme an der Veranstaltung verbunden sind, ohne dass es sich hierbei jedoch um eine abschließende Aufzählung handelt: Stürze, Gefahren der Kollision mit Fahrzeugen, anderen Teilnehmern und feststehenden Gegenständen, Gefahr, die sich aus gefährlichen Oberflächen, Materialversagen und unzureichender Sicherheitsausrüstung ergeben, Sowie jedwede Gefahr, die durch andere Teilnehmer, Zuschauer, , Haustiere, Wild, Freiwillige oder das Wetter entstehen. Es ist die Pflicht des Teilnehmers sich mit den Wettkampfstrecken und den Wechselzonen vertraut zu machen. Mit der Teilnahme akzeptiert der Teilnehmer die Strecken und Wechselzonen so wie sie sind. Der Teilnehmer hat den Veranstalter unverzüglich zu informieren, sofern er von Gefahren auf der Strecke Kenntnis erlangt. 4.6.Der Teilnehmer ist sich der Gefahr bewusst, die sich aus der Einnahme von Alkohol, Medikamenten und Drogen vor, während und nach der Veranstaltung ergeben und dass hierdurch sein Urteilsvermögen und seine sportliche Fähigkeiten verschlechtert werden können. Der Teilnehmer ist für sämtliche Folgen allein verantwortlich, die sich aus der Einnahme von Alkohol, Drogen und Medikamenten ergeben.
4.7.Sollte eine medizinische Behandlung des Teilnehmers während der Veranstaltung erforderlich sein, erklärt sich der Teilnehmer mit dieser im Voraus einverstanden. Medizinische Dienstleistungen sind im Startgeld nicht inbegriffen und werden dem Teilnehmer nach den üblichen ärztlichen Tarifen direkt berechnet. Der Veranstalter stellt keine Versicherungsdeckung für medizinische Behandlungen und ist hierzu auch nicht verpflichtet. Es ist Sache des Teilnehmers für eine ausreichend Versicherungsdeckung für medizinische Behandlung zu besitzen. Eine Haftung des Veranstalters hierfür ist ausgeschlossen.
4.8.Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für abhanden gekommene Gegenstände der Teilnehmer. Der Veranstalter übernimmt ferner keine Haftung für selbst oder von ihm beauftragten Dritten für den Teilnehmer unentgeltlich verwahrte Gegenstände. Die Haftung des Veranstalters aus grobem Auswahlverschulden bleibt unberührt.
5. Bild- und Tonrechte
5.1.Der Teilnehmer überträgt mit seiner Anmeldung das Recht am Bild und Ton seiner Person an den Veranstalter. Er erteilt ihm die Erlaubnis, den Namen sowie die im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung vom Veranstalter, der von Veranstalter beauftragten Dritten oder von den Medien gemachten Fotos, Filmaufnahmen oder sonstigen bildliche akustische Aufzeichnung und deren Vervielfältigung sowie Interviews des Teilnehmers ohne Anspruch auf Vergütung als Video, CDs, DVDs, Broadcast, Telecast, Podcast, Webcast, Aufnahmen, Film, Werbung und Werbematerial uneingeschränkt zu verbreiten und zu veröffentlichen.
5.2.Sämtlich Bild- und Tonrechte der Veranstaltung (zeitlich, räumlich und inhaltlich uneingeschränkte Nutzungs- und Verwertungsrechte einschließlich des Rechts zur öffentlichen Wiedergabe im Ganzen oder in Teilen) liegen ausschließlich beim Veranstalter.
6. Doping
6.1.Der Teilnehmer verpflichtet sich zur Mitwirkung bei der Bekämpfung des Dopings. Er erkennt den Anti-Doping-Code (ADC) der DTU, den Nationalen Anti Doping Code (NADC) der Nationalen Anti Doping Agentur (NADA) sowie den Code der World Anti Doping Agency (WADA) in seiner jeweils gültigen Fassung als für ihn verbindlich an. Der Athlet versichert, keine Verstöße gegen Anti Doping Bestimmungen begangen zu haben und sich auch zukünftig zur Einhaltung der geltenden Anti Doping Bestimmungen zu bekennen. Sollte sich die Unrichtigkeit der vorausstehenden Versicherung des Teilnehmers herausstellen, verliert er jeden vertraglichen Anspruch und hat bereits erhaltene Leistungen, gleich welcher Art, zurück zu erstatten.
6.2.Der Veranstalter kann vor der Veranstaltung eine Doping Kontrolle durchführen. Die vom Veranstalter oder einer anderen Anti Doping Organisation ausgewählten Teilnehmer sind verpflichtet, an dieser Kontrolle teilzunehmen. Im Falle einer positiven Probe oder der Überschreitung eines geltenden Grenzwertes kann der Teilnehmer vom Veranstalter für das Rennen gesperrt werden.
6.3.Der Veranstalter kann ferner auch nach der Veranstaltung eine Doping Kontrolle durchführen. Die vom Veranstalter oder einer anderen Anti Doping Organisation ausgewählten Teilnehmer sind verpflichtet, an der Kontrolle teilzunehmen. Im Falle eines bestätigten Dopingvergehens wird der Teilnehmer nachträglich disqualifiziert. Ferner hat er etwaige bis dahin erhaltene Antritts- und/oder Preisgelder zzgl. 25% Aufwandsentschädigung, innerhalb 10 Tage nach der Disqualifikation an den Veranstalter zurück zuzahlen. Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Aufwand nicht angefallen ist oder wesentlich geringer war.
6.4.Wird durch eine Anti Doping Organisation nach der Veranstaltung festgestellt, dass der Teilnehmer innerhalb eines Jahres vor der Veranstaltung ein Doping Vergehen begannen hat, so kann der Teilnehmer nachträglich durch den Veranstalter disqualifiziert werden. 6.5.Während einem schwebenden Dopingverfahren – vor welchem (Schieds- )Gericht oder Verband auch immer – bzw. bei begründetem Dopingverdacht, kann dem Teilnehmer durch den Veranstalter das Startrecht entzogen werden. Für diese Fälle sind Ansprüche auf Startgeld, Preisgeld oder sonstige Ansprüche, sowie etwaige Folgeansprüche (Schadensersatz) ausgeschlossen.
6.6.Für ein Blutscreening gelten die Grenzwerte des ADC der DTU in ihrer jeweils gültigen Fassung. Bei der Beurteilung sind genetisch bedingte Anomalien, sowie individuelle Werteprofile zu berücksichtigen.
6.7.Die Parteien verpflichten sich, im Falle einer positiven Probe, bis zur endgültigen Klärung, alle Handlungen und Äußerungen zu unterlassen, die dem Ansehen des Teilnehmers, des Veranstalters oder der Veranstaltung in der Öffentlichkeit schaden oder die Reputation gefährden könnten. Für den Teilnehmer gilt bis dahin insbesondere die Unschuldsvermutung. Der Veranstalter wird in einem solchen Fall umgehend die DTU unterrichten, die dann nach ihren bestehenden Regularien weiter vorgeht.
7. Einwilligung zu Datenerhebung und Datenverwertung/Werbung
7.1.Die bei der Anmeldung vom Teilnehmer angegebene personenbezogenen Daten werden gespeichert und zur Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung, einschließlich der medizinischen Betreuung des Teilnehmers auf der Strecke und beim Zieleinlauf durch die Veranstaltung betreuenden medizinischen Dienste, verarbeitet. Dies gilt auch für die zur Zahlungsabwicklung notwendigen Daten. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung und Verarbeitung der Daten zu diesem Zweck ein.
7.2.Die gemäß Abs. 1 gespeicherten personenbezogenen Daten werden ggf. an einen kommerziellen Dritten zur Zeitmessung, an weitere Dritte auch zur Erstellung der Ergebnislisten sowie der Einstellung dieser Listen ins Internet weitergegeben. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung und Weitergabe der Daten zu diesen Zwecken ein. Es werden Name, Vorname, Geburtsjahr, ggf. Verein, Startnummer und Ergebnis (Platzierung und Zeit) des Teilnehmers zur Darstellung von Starter- und Ergebnislisten in allen relevanten die Veranstaltung begleitenden Medien (z.B. Druckerzeugnissen wie Programmheft und Ergebnisheft, sowie im Internet, im TV oder im Rundfunk) abgedruckt bzw. veröffentlicht. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung und Verwertung der personenbezogenen Daten zu diesem Zweck ein.
7.3.Die gemäß abs.1 gespeicherten personenbezogenen Daten (Name, Vorname, Startnummer, Adresse) werden zum Zweck der Zusendung von Fotos des Teilnehmers auf der Strecke und beim Zieleinlauf ggf. an einen kommerziellen Fotodienstleister weitergegeben. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung und Weitergabe der Daten zu diesem Zweck ein.
8. Teilunwirksamkeitsklausel / Erfüllungsort / Anwendbares Recht
8.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen aus irgendeinem Grunde ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Eine unwirksame oder nichtige Bestimmung (bzw. eines Teils einer Bestimmung) gilt automatisch durch eine solche Bestimmung ersetzt, die wirksam und gesetzmäßig ist und die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen oder nichtigen Bestimmung möglichst am Nächsten kommt.
8.2.Der Erfüllungsort für die Verpflichtung aus diesem Vertrag ist der Sitz des Veranstalters. 8.3.Es gilt das Recht am Sitz des Veranstalters. Ich habe die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für die Teilnehmer gelesen und erkenne diese ausdrücklich als verbindlich an.
Bei der Kontaktaufnahme mit uns (per Kontaktformular oder E-Mail) als auch in der täglichen Arbeit werden die Angaben des Nutzers und Kunden zur Bearbeitung der Kontaktanfrage und deren Abwicklung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO verarbeitet. Die Angaben der Nutzer können in unserem Customer-Relationship-Management System („CRM System“) oder vergleichbarer Anfragenorganisation gespeichert werden. Wir setzen das CRM-System „Daylite“, des Anbieters Marcetcircle Inc., 30 Centurian Drive, Suite 201, Markham, Ontrario L3R8B8, Kanada, auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (effiziente und schnelle Bearbeitung der Nutzeranfragen) ein. Hierzu haben wir mit Marketcircle einen Vertrag mit sog. Standardvertragsklauseln abgeschlossen, in denen sich Marketcircle zur Verarbeitung der Nutzerdaten nur entsprechend unseren Weisungen und zur Einhaltung des EU-Datenschutzniveaus verpflichtet.
Unsere Website basiert auf der von der Firma Wix.com Inc. , 500 Terry A. Francois Boulevard, 6th Floor, San Francisco, CA, 94158 bereitgestellten Technik (Baukastensystem). Wir weisen darauf hin, dass wir als Nutzer des Systems keine Kenntnis vom Inhalt der übermittelten Daten sowie deren Nutzung durch Wix.com erhalten. Wir weisen darauf hin, dass Server, die durch Firmen in den USA betrieben werden nicht den europäischen Datenschutzbestimmungen unterliegen müssen. Weitere Informationen hierzu finden Sie in der Datenschutzerklärung von Wix https://de.wix.com/about/privacy.
Die Startunterlagenausgabe wird am Donnerstag den 9.9 und Freitag den 10.9 bei Stadler im Prenzlauerberg stattfinden. Die Adresse lautet:
August-Lindemann-Straße 9
10247 Berlin
Am Samstag habt ihr die Möglichkeit die Startunterlagen im Stadion in Erkner abzuholen 10-18:00 Uhr
Am Dämeritzsee 1
15537 Erkner
Startunterlagen müssen persönlich gegen Vorlage eines amtlichen Dokumentes abgeholt werden. Alternativ müsst ihr jemandem eine Vollmacht ausstellen. Einen Vordruck findet ihr hier. https://bit.ly/2YJpSWd
Wir nutzen in unseren Kontaktformularen für Helfer und bei der Mediaakkreditierung den Service Unbounce. Dieser Service wird bereitgestellt durch Unbounce 400-401 West Georgia Street Vancouver, BC Canada V6B 5A1. Die Daten werden über eine API Schnittstelle an unseren Newsletter Service Mailchimp weitergeleitet (siehe Newsletter in dieser Datenschutzerklärung). Mit versenden des Helfer / Akkreditierungsantrags erhalten Sie eine Email mit der Aufforderung sich mit der Aufnahme in den entsprechenden Newsletter Verteiler einverstanden zu erklären. Die Aufnahme in den Newsletter Verteiler ist freiwillig und erleichtert uns die Arbeit ungemein, wenn Sie dieses sogenannte Double OptIn nicht bestätigen kann es sein, dass sie nicht alle Informationen erhalten. Wir weisen darauf hin, dass wir als Nutzer des Systems keine Kenntnis vom Inhalt der übermittelten Daten sowie deren Nutzung durch Wix.com erhalten. Wir weisen darauf hin, dass Server, die durch Firmen in den USA betrieben werden nicht den europäischen Datenschutzbestimmungen unterliegen müssen. Weitere Informationen hierzu finden Sie in der Datenschutzerklärung von Unbounce https://unbounce.com/privacy/
Auf allen Distanzen (Ausnahme Swim und Run) ist ein Start als Staffel möglich. Eine Staffel besteht aus 2 oder 3 Athleten. Der Wechsel erfolgt jeweils in der Wechselzone, der Zeitmesschip fungiert dabei als Staffelstab. Eine Startpass ist bei Staffeln nicht nötig, die Wertung erfolgt unabhängig von Alterklassen und Geschlecht.
Auf unseren Seiten sind Funktionen des Dienstes Sportident eingebunden. Diese Funktionen werden angeboten durch die SPORTident GmbH Markt 14 99310 Arnstadt Germany. Sie umfassen die Auswertung der Wettkämpfe und Darstellung der Ergebnislisten. Wir weisen darauf hin, dass eine Teilnahme an Wettkämpfen ohne Zeitmessung oder mit anonymisierter Zeitmessung nicht möglich ist. Wir verarbeiten Teilnehmerdaten wie in der Anmeldung angegeben zwecks Erfüllung unserer vertraglichen Verpflichtungen und Serviceleistungen gem. Art. 6 Abs. 1 lit b. DSGVO. Hierzu haben wir mit Sportident einen Vertrag mit sog. Standardvertragsklauseln abgeschlossen, in denen sich Sportident zur Verarbeitung der Nutzerdaten nur entsprechend unseren Weisungen und zur Einhaltung des EU-Datenschutzniveaus verpflichtet.
Weitere Informationen hierzu finden Sie in der Datenschutzerklärung von Sportident: https://www.sportident.com/legal-information.html
Zum Verkauf von Merchandise Artikeln und Tickets beutzen wir teilweise das von der Firma Firma Wix.com Inc. , 500 Terry A. Francois Boulevard, 6th Floor, San Francisco, CA, 94158 bereitgestellten Shopsystem bzw. Bigcartel.com mit Sitz in Salt Lake City Utah USA. Wir weisen darauf hin, dass wir als Nutzer des Systems keine Kenntnis vom Inhalt der übermittelten Daten sowie deren Nutzung durch die Service Provider erhalten. Wir weisen darauf hin, dass Server, die durch Firmen in den USA betrieben werden nicht den europäischen Datenschutzbestimmungen unterliegen müssen. Weitere Informationen hierzu finden Sie in der Datenschutzerklärung von Wix https://de.wix.com/about/privacybzw. Bigcartel https://help.bigcartel.com/privacy-policy.
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Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (SportPlus Marketing GmbH, Moriz-Seeler-Straße 5, 12489 Berlin, FAX: +49-30-6331474-29, E-Mail: info@notj.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Tickets sind vom Widerrufsrecht ausgeschlossen.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Die SportPlus Marketing GmbH behält sich vor, bei offensichtlichen Preisirrtümern sowie im Falle der Unmöglichkeit der vermittelten Leistung und in Fällen höherer Gewalt vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle der Nichtverfügbarkeit der vermittelten Leistung wird die SportPlus Marketing GmbH den Kunden unverzüglich informieren und die bereits erbrachten Zahlungen unverzüglich zurückerstatten.
Wir weisen darauf hin, dass nach § 312 b Abs. 3 Nr. 6 BGB beim Verkauf von Eintrittskarten der § 312b keine Anwendung findet. Das heißt dem Kunden steht kein Widerrufsrecht zu und die Bestellung der Eintrittskarten ist nach der Bestätigung durch die SportPlus GmbH im Namen des Veranstalters bindend.
Veranstalter ist die SportPlus Marketing GmbH, Moriz-Seeler-Straße 5, 12489 Berlin, Deutschland.
Die Teilnahme ist kostenlos und unabhängig von dem Erwerb von Waren oder Dienstleistungen. Mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel akzeptiert der Benutzer diese Teilnahmebedingungen.
Teilnahmeberechtigt sind Personen die bei der Teilnahme mindestens 16 Jahre alt sind. Teilnehmer des Gewinnspiels ist diejenige Person, der die Email-Adresse, die bei der Anmeldung zum Gewinnspiel angegeben worden ist, gehört. Es ist pro »Teilnehmer« nur eine Teilnahme möglich; die wiederholte Teilnahme kann je nach Ermessen von SportPlus Marketing GmbH den Verlust der Teilnahmeberechtigung zur Folge haben.
Es werden nur die im Gewinnspiel näher beschriebenen Preise verlost. Die Auslosung findet nur unter den Teilnehmern statt, die eigenhändig sämtliche für die Teilnahme an dem Gewinnspiel auszufüllenden Eingabefelder vollständig, verständlich und richtig ausgefüllt haben. Das Gewinnspiel läuft bis zur der in der Ausschreibung angegeben Zeit.
Der Gewinner des Preises wird zeitnah zur Verlosung per Email unter Verwendung der bei der Anmeldung gemachten weiteren Angaben benachrichtigt. Mit der Annahme des Preises willigt der Gewinner ein, dass sein Name und sein Foto von SportPlus Marketing GmbH und den preisstiftenden Partner zu Werbezwecken ohne Vergütung verwendet und veröffentlicht werden dürfen. Werden die Preise nicht zum vereinbarten Zeitpunkt abgeholt erlischt der Anspruch auf den Gewinn.
Die Formalitäten zur Übergabe der Gewinne werden mit den Gewinnern individuell geklärt.
Eine Barauszahlung, Auszahlung in Sachwerten oder Tausch der Gewinne ist nicht möglich. Die Preise sind nicht übertragbar. Der Gewinner akzeptiert notwendige Änderungen des Gewinns, die durch andere außerhalb des Einflussbereichs der am Gewinnspiel beteiligten Firmen liegenden Faktoren bedingt sind.
Die Entscheidungen von SportPlus Marketing GmbH sind endgültig. Diesbezügliche Anfragen können nicht beantwortet werden. SportPlus Marketing GmbH behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel ganz oder zeitweise auszusetzen, wenn irgendwelche Schwierigkeiten auftreten, die die Integrität des Gewinnspiels gefährden.
SportPlus Marketing GmbH behält sich ferner das Recht vor, diese Teilnahmebedingungen auch unangekündigt zu ändern.
Jegliche Schadenersatzverpflichtung von SportPlus GmbH und ihrer Organe, Angestellten und Erfüllungsgehilfen aus oder im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist, soweit gesetzlich zulässig, auf Fälle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beschränkt.
Die bei diesem Gewinnspiel von Ihnen gemachten Angaben werden zum Zwecke des Gewinnspiels verwendet. Mit dem zusätzlichen anklicken der Newsletter Optionen wird die Chance auf den Gewinn nicht erhöht. Diese Einwilligung zum Newsletter kann jederzeit per Abmeldelink im jeweiligen Newsletter widerrufen werden.
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